Die Kindertagespflege

Die Tagespflege stellt eine familiäre Betreuung und Förderung von Kindern dar. Sie ist vom Bundesgesetzgeber als ein entwicklungsfördendes Angebot gedacht, das neben der Betreuung die Bildung und Erziehung der Kinder gewährleistet und sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützen soll (§§ 22 und 23 KJHG) Die Tagespflege ist damit in Anspruch und Funktion der Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten gleichgestellt.

Die Kinder in Kindertagespflege müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kleinkinder unter 3 Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht sehr wertvoll sein.

Die Förderung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind, an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation wie an den Interessen und Bedürfnissen.

Kinder mit nicht altersgemäßer Entwicklung, geistiger oder körperlicher Behinderung bedürfen einer speziellen Förderung und Betreuung, ebenso Kinder aus schwierigen Verhältnissen und Kinder mit auffälligem Verhalten. Eltern haben ein Anrecht auf Hilfe zur Erziehung, die in Kindertagespflege geleistet werden kann. 

 

Seit dem 01. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) in Kraft. Dieses regelt bundesweit unter anderem, dass „Personen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen sollen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.“

Da die Kindertagespflege dem Förderauftrag des Achten Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe) entsprechend die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes umfasst, ist es sehr wichtig, dass die Tagespflegeperson sich in einem entsprechenden Kurs qualifiziert bzw. einschlägige Erfahrung mit Kindern haben (z.B. Erzieher/innen).

 

Das Jugendamt Bad Dürkheim bietet in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule entsprechende Qualifizierungskurse nach dem Standard des Tagesmütter - Bundesverbandes und des DJI-Curriculums (Deutsches Jugend Institut) an. Die Vorgabe des DJI-Curriculums umfasst eine Qualifizierungseinheit von mindestens 160 Stunden. Das Qualifizierungsseminar unserer Kreisvolkshochschule umfasst aktuell 170 Stunden und endet mit dem Zertifikat als „qualifizierte Tagespflegeperson“.

Weiterhin bieten das Jugendamt den  Tagespflegepersonen ein vielfältiges Weiterbildungsprogramm im Rahmen der Kindertagespflege an.